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Dienstag, 15. Dezember 2009

Tag 98: Sozen-Weihnacht: Empfehlungen für eine Weihnachtsfeier



"Heute ... Weihnachtsfeier der Fraktion." (Twitter-Eintrag von Ralf Stegner, SPD-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein)

Wenn sich nach diesem annus horribilis überhaupt Sozen in trauter Runde zu vorweihnachtlichem Singen, zu Gelage und Wichteln im Zeichen eines passend geschmückten Ambientes  versammeln, dann ist es ratsam, dass sie sich an folgende Grundregeln halten, egal ob sie Sozen-Chef oder Sozen-Angestellter, also  mehr oder weniger "dienstverpflichtet" sind:

0. Basics
Heiße Tanzeinlagen, aufdringliche Anmachen und unkontrollierter Alkoholkonsum sind beim Karneval in Rio angesagt, nicht aber bei der Sozen-Weihnachtsfeier. Damit alles glatt läuft, hat der "Arbeitskreis Feten, Feierlichkeiten und Festivitäten" der PDSPD die beiden wichtigsten Experten befragt:

1. Herrn Kaiser konsultiert ...
"Während der betrieblichen Weihnachtsfeier stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. ... Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Unternehmensleitung oder deren Beauftragter die Feier veranstaltet und fördert sowie an der Feier selbst teilnimmt. ... Während der Feier besteht Versicherungsschutz für alle Tätigkeiten, die dem Gemeinschaftszweck der Veranstaltung entsprechen, wie zum Beispiel Essen, sportliche Betätigungen, Spiele und Tanzen. Ebenso sind auch die direkt mit der Veranstaltung zusammenhängenden vorbereitenden Tätigkeiten versichert.
Quelle / weitere Infos
Wir lernen: Abgeordnete dürfen sich nicht gleich aus dem Staube machen, wenn sie mit ihren Mitarbeitern feiern müssen!
Sportliche Betätigungen - z.B. Boxeinlagen zwischen rivalisierenden Sozen - fallen womöglich unter den Versicherungsschutz. Sozen spielen ohnehin aber lieber "Reise nach Jerusalem": Langsam, aber sicher fliegt einer raus.

2.  Freiher von Fircks konsultiert ...
"Zu den sieben Goldenen Regeln für betriebliche Weihnachtsfeiern gehöre es, sich Nörgeleien über eine womöglich bescheidenere Feier zu verkneifen, betont Knigge-Rat-Mitglied Alexander Freiherr von Fircks, langjähriger Leiter des Protokolls der Bundesregierung."
Mit plumpen Vertraulichkeiten, "alkoholgeschwängerten Duz-Angebote" oder plumpen Duz-Dienstanweisungen (nach dem Motto: Hey, Siggi, hol' mir mal ne Flasche Bier) riskiert man mehr als nur einen vorübergehenden Ansehensverlust:



Und da ist dann noch die alles entscheidende Frage "Was zieh' ich an?". "Weihnachts- und Adventsfeiern sind keine Faschingsgaudi", so der Experte von Fircks. Dezente statt aufreizende Kleidung, gepaart mit Höflichkeit und Rücksichtnahme sind hier angesagt - ganz, ganz schwer für manch einen der Spitzensozen. Das gilt übrigens auch für die "Nachwehen" einer Weihnachtsfeier. Denn die bei aller Regelkunde doch unabwendbaren "Ausfälle" bewertet man nach dem Motto: "Kein Klatsch, sondern Diskretion." Denn ACHTUNG: Fällt man aus der Rolle, steht's gleich in der Presse!

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