"Heute ... Weihnachtsfeier der Fraktion." (Twitter-Eintrag von Ralf Stegner, SPD-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein)
Wenn sich nach diesem annus horribilis überhaupt Sozen in trauter Runde zu vorweihnachtlichem Singen, zu Gelage und Wichteln im Zeichen eines passend geschmückten Ambientes versammeln, dann ist es ratsam, dass sie sich an folgende Grundregeln halten, egal ob sie Sozen-Chef oder Sozen-Angestellter, also mehr oder weniger "dienstverpflichtet" sind:
0. Basics
Heiße Tanzeinlagen, aufdringliche Anmachen und unkontrollierter Alkoholkonsum sind beim Karneval in Rio angesagt, nicht aber bei der Sozen-Weihnachtsfeier. Damit alles glatt läuft, hat der "Arbeitskreis Feten, Feierlichkeiten und Festivitäten" der PDSPD die beiden wichtigsten Experten befragt:
1. Herrn Kaiser konsultiert ...
"Während der betrieblichen Weihnachtsfeier stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. ... Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Unternehmensleitung oder deren Beauftragter die Feier veranstaltet und fördert sowie an der Feier selbst teilnimmt. ... Während der Feier besteht Versicherungsschutz für alle Tätigkeiten, die dem Gemeinschaftszweck der Veranstaltung entsprechen, wie zum Beispiel Essen, sportliche Betätigungen, Spiele und Tanzen. Ebenso sind auch die direkt mit der Veranstaltung zusammenhängenden vorbereitenden Tätigkeiten versichert.
Quelle / weitere Infos
Wir lernen: Abgeordnete dürfen sich nicht gleich aus dem Staube machen, wenn sie mit ihren Mitarbeitern feiern müssen!
Sportliche Betätigungen - z.B. Boxeinlagen zwischen rivalisierenden Sozen - fallen womöglich unter den Versicherungsschutz. Sozen spielen ohnehin aber lieber "Reise nach Jerusalem": Langsam, aber sicher fliegt einer raus.
2. Freiher von Fircks konsultiert ...
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